Bildungsurlaube
Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr – zusätzlich zum Jahresurlaub! Ihre Teilnahme müssen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Am Bildungsurlaub können aber auch alle anderen teilnehmen, Studierende, Arbeitslose oder Selbständige.
Das Thema des Bildungsurlaubs muss nichts mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Das Seminar muss als Bildungsurlaub oder Bildungszeit in dem Bundesland anerkannt sein, in dem sich Ihr Arbeitgeber befindet.